FAQ | HAUSORDNUNG

KEINE MISSVERSTÄNDNISSE

Damit wir alle Spaß am Kaufen und Verkaufen haben und die Märkte reibungslos und stressfrei Sonntag für Sonntag laufen können, bitten wir euch die Punkte gut durchzulesen und zu beherzigen.
Wir versuchen die Liste bei aufkommenden Unklarheiten zu erweitern aber haben erstmal für uns alle wichtigen Punkte aufgelistet.
Viel Erfolg und Danke für eure Unterstützung.

In Eurem eigenen Interesse müssen wir auch auf das Problem “MÜLL” hinweisen. Um die niedrigen Standpreise auch in Zukunft halten zu können, verzichten wir bewusst auf die Aufstellung von Müllcontainern. Es dürfte wohl niemanden große Mühe bereiten, seinen eigenen Müll zu sammeln und bei sich zu Hause zu entsorgen. Wir weisen darauf hin, dass die sich auf dem Platz befindlichen Mülltonnen Eigentum der Supermärkte oder der Baumärkte sind, und somit von uns nicht genutzt werden dürfen.

Da wir uns hier mitten in einer Wohngegend befinden, müssen wir darauf achten, dass die Ruhe der Anwohner in den frühen Morgenstunden nicht gestört wird und somit auch unser Trödelmarkt nicht gefährdet wird. Um dies zu erreichen, fordern wir alle auf, morgens nicht vor 7:00 Uhr in der Falkenseer Chaussee 239, in der Wilhelmstraße 8 und in der Ollenhauerstr. 107 zu erscheinen.

Diejenigen, die schon früher hier, oder in der näheren Umgebung sind, können wieder nach Hause gehen, da wir für diesen Tag ein Hausverbot aussprechen werden. Sollte es jedoch häufiger vorkommen, sehen wir uns gezwungen, dies auf Dauer auszusprechen.

Das Befahren des Marktes zum Be- und Entladen ist aus Sicherheitsgründen nur zu folgenden Zeiten möglich:
Morgens zwischen 6°° Uhr und 8°° Uhr und nachmittags ab 15°° Uhr (kann sich je nach Markt ändern).
Dass Befahren außerhalb dieser Zeiten, auch mit dem Fahrrad, ist nicht gestattet!

Die Standgebühr ist jeweils im Voraus fällig und beim Marktleiter oder dessen Beauftragten zu entrichten.

Das öffentliche Vorführen pornografischer Waren sowie der Handel mit Waren rechtsradikaler, antisemitischer oder neonazistischer Art, Waffen, sowie Neuwaren oder Waren als Gewerbetreibender sind strengstens untersagt.

Ein Verstoß dagegen kann von behördlicher Seite mit einem Strafantrag oder Bußgeld geahndet werden. Zudem wird ein Hausverbot auf allen unseren Trödelmärkten verhängt.

Das Parken auf dem gesamten Parkplatz, insbesondere in der Nähe der Trödelstände erfolgt auf eigene Gefahr.

Den Hinweisen der Marktleitern ist folge zu leisten. Geringfügige Abweichungen sind den Marktleitern vorbehalten.